Mitglied werden

Die USD freut sich auf jeden interessierten Mitbürger/in, der oder die gerne projektbezogen oder auch langfristig bei der USD mitmachen möchte! 

Der Mitgliedschaftsbeitrag bei der USD beträgt zur Zeit nur 20€/Jahr.

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Satzung

Kopie der Satzung der Unabhängigen Sozialen Demokraten – Freie Wählergemeinschaft

§1 Name der Mitgliedschaft

Die kommunalpolitische Vereinigung führt den Namen Unabhängige Soziale Demokraten – freie Wählergemeinschaft – USD.
Die freie Wählergemeinschaft wird von den in der Gemeinde Hamminkeln wohnenden Mitgliedern gebildet. Die Zugehörigkeit zur USD wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

§2 Zweck der Vereinigung

Die freie Wählergemeinschaft USD ist offen für alle Bürger/innen, die an der politischen Gestaltung des kommunalen Gemeinwesens mitwirken wollen. Die Mitglieder beteiligen sich an der Durchsetzung des Programms der freien Wähler­ge­meinschaft. Die USD unterstützt die Kandidaten und Mitglieder, die durch Wählerauftrag oder Ratsbeschluss ein kommunal­politisches Mandat erhalten, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Beschlussgremien der gemeindlichen Institutionen.

§3 Organe

Organe der freien Wählergemeinschaft USD sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wie Beschlussfassung über Satzung, Programm, Wahl und Entlastung des Vorstandes, Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte. Außerdem ist sie berechtigt, über alle die freie Wählergemeinschaften berührenden weiteren Angelegenheiten Beschlüsse herbeizuführen.
zu den Kommunalwahlen obliegt ihr die Beschlussfassung über das kommunalpolitische Programm der Wählergemeinschaft, über die Benennung der Kandidaten in den einzelnen Wahlbezirken und über die Aufstellung der Reserveliste.
Der Vorstand erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Mitgliederversammlungen vor und trifft alle notwendigen Vorbereitungen für anstehende Kommunalwahlen.

Der Vorstand besteht aus der /dem 1.Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Bei­sitzern wie Beisitzerinnen. Die jeweiligen Rats- und Ausschussmitglieder der USD gehören während ihrer Amts­zeit dem Vorstand als beratende Mitglieder an, sofern sie nicht bereits mit einer Vorstandsfunktion betraut sind.

§4 Zusammenarbeit

Freie Wählergemeinschaft und Ratsfraktion der USD arbeiten auf der Basis demokratischer Grundüberzeugung zusammen. Anmahnungen zur Einhaltung von Parteidisziplin und Fraktionszwang sind mit den Grundprinzipien der freien Wählergemeinschaft unvereinbar. Ausdrücklich wird auf die im Grundgesetz verankerte Gewissensverpflichtung verwiesen. Die Versammlungen sind grundsätzlich öffentlich, sofern die Öffentlichkeit nicht durch Vorschriften in der Gemeindeordnung eingeschränkt werden muss.

§5 Regularien

Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf statt. Mindestens einmal im Jahr ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
Zur Vorstandssitzung lädt der/die 1. Vorsitzende ein. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin einzuberufen.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 2Jahre gewählt. Vorstands- und Kandidatenwahlen sind grundsätzlich geheim. Bei Sachentscheidungen erfolgt die Abstimmung durch Handzeichen, sofern nicht geheime Abstimmung beantragt wird.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§6 Finanzen

Die laufenden Ausgaben der freien Wählergemeinschaft werden durch Mitgliedsbeiträge, Abgaben der USD – Ratsvertreter und Spenden finanziert.
Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Abgaben entscheidet die Mitgliederversammlung

§7 Schlussbestimmung

Die Satzung tritt am 8. März 1994 in Kraft. Für eine Ergänzung oder Änderung ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.